Ein Blick in die Techniksammlung (X) - Patentstreit: Daimler-Benz gegen Kaelble
Von Otto W. Bareiss
Backnang – Per großformatiger Zeitungsanzeige warnte die Daimler-Benz Aktiengesellschaft Anfang der 30er Jahre andere Firmen davor, deutsche Reichspatente zu verletzen. So erbittert wurde der Rechtsstreit zwischen der Firma Daimler-Benz AG und der Firma Kaelble GmbH und anderen Motorenherstellern um ein Vorkammerprinzip für Dieselmotoren geführt.
Kaelble hatte schon 1908 eine Vorkammerausführung gebaut und vertrieben. Daimler-Benz hat 1924 ebenfalls Patente angemeldet, die eine Vorkammerausführung zum Gegenstand hatten.
Die Daimler-Benz-Anmeldungen zeigten nach Ansicht von Kaelble, aber auch von anderen Experten, zumindest einige wichtige technische Merkmale, die auch schon in der älteren Kaelble-Anmeldung enthalten waren. In der Folge erteilte Daimler-Benz Lizenzen an andere Motorenhersteller, Kaelble jedoch berief sich auf offenkundige Vorbenutzung auf der Basis seines Patents von 1908 und verzichtete auf die Beantragung einer Lizenz. Daimler-Benz wollte die von Kaelble vorgelegten Nachweise nicht anerkennen und verweigerte auch eine von Firmenchef Carl Kaelble versuchte, gütliche Einigung. So kam es zu den langjährigen, gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Kaelble suchte Unterstützung bei befreundeten Unternehmen, Verbänden und Experten, jedoch ohne Erfolg. Schon damals waren offenbar kleine, aber hoch innovative Unternehmen den weltweit tätigen, kapitalkräftigen Großunternehmen unterlegen. Ein für Kaelble sehr unbefriedigender Vergleich mit der Folge, dass an Daimler-Benz eine Zwangslizenz bezahlt werden musste, beendete die langjährigen Auseinandersetzungen.